Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Fotografie von tom lanzrath – fotografie, Heerstr. 125, 53111 Bonn, nachstehend tom lanzrath genannt, Stand vom 14.4.2021
I. Allgemeines
Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge, sofern keine abweichenden Bedingungen schriftlich vereinbart worden sind.
‚Fotografien‘ im Sinne dieser AGB sind alle von tom lanzrath hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form sie erstellt wurden, auf welchem Medium sie vorliegen, auch wenn sie aus dem Archiv von tom lanzrath stammen.
II. Leistungsumfang
Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden die Fotografien in digitaler Form im Datenformat ‚jpg‘ geliefert. Eine etwaige thematische oder andere Sortierung der Fotografien erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und zusätzlicher Vergütung. Die Originale der Fotografien verbleiben bei tom lanzrath. Bedingt durch unterschiedliche Seitenverhältnisse einzelner Fotografien kann es zu Größenabweichungen kommen
Im Falle der nicht persönlichen Abholung erfolgt die Versendung der Fotografien auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, nachfolgend AG genannt.
III. Urheber- und Nutzungsrecht
tom lanzrath steht das Urheberrecht an den Fotografien nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Die Fotografien sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des AG bestimmt. Dem AG wird nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches Nutzungsrecht übertragen, wobei sich das Nutzungsrecht des AG auf die einfache Nutzung ausschließlich für private Zwecke beschränkt.
Eine gewerbliche Nutzung der Fotografien durch den AG ist nur nach vorheriger Zustimmung von tom lanzrath erlaubt. Diese gewerbliche Nutzung ist tom lanzrath nach vorheriger Absprache zu vergüten und wird separat in Rechnung gestellt. Dies gilt für gewerbliche Nutzung in jeglicher Form, digitaler und gedruckter. Bei der Verwertung der Fotografien kann tom lanzrath verlangen, als Urheber der Fotografie genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt tom lanzrath zum Schadensersatz.
Vorschläge und Weisungen des AG oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten begründen kein Miturheberrecht. Der Besteller eines Bildnisses im Sinne von § 60 UrhG hat kein Recht, die Fotografie zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
IV. Gewährleistung und Haftung

Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet tom lanzrath für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. tom lanzrath haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine ErfÃülungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet tom lanzrath, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
tom lanzrath haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotografien nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Fotografien schriftlich bei tom lanzrath geltend zu machen. Danach gelten die Lieferungen und Leistungen als mangelfrei abgenommen.
Der AG versichert, dass er an allen tom lanzrath übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt alleine der AG. Der AG verpflichtet sich, etwaige Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der AG nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist tom lanzrath berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen.
V. Gestaltungsfreiheit
Hat der AG tom lanzrath keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung, sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der AG während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. tom lanzrath behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Retuschen und Kaschierarbeiten erfolgen ausschließlich auf Gefahr des AG, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
VI. Vergütung
Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale nach § 19 UStG ohne Mehrwertsteuer berechnet. Nebenkosten für z.B. Reisekosten, Modelhonorare, Materialkosten,  Studiomieten, Requisiten, etc. sind vom AG zu tragen. Rechnungen sind sofort nach dem Fotoshooting in bar ohne Abzug zahlbar. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleiben die Fotografien Eigentum von tom lanzrath.
VII. Leistungsstörungen und Ausfallhonorar
Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus Gründen, die tom lanzrath nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält tom lanzrath auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der AG nachweist, dass tom lanzrath kein Schaden entstanden ist. Liefertermine für Fotografien sind nur dann verbindlich, wenn sie von tom lanzrath schriftlich bestätigt wurden.
VIII. Muster und Bildverarbeitung
Überlässt tom lanzrath dem AG mehrere Fotografien zur Auswahl, hat der AG die nicht ausgewählten Fotografien innerhalb einer Woche nach Zugang, wenn keine längere Frist vereinbart wurde, auf eigene Kosten und Gefahr zurück zu senden. Für verlorene oder beschädigte Fotografien kann tom lanzrath, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen. Jede Form der elektronischen Bildverarbeitung, jede damit verbundene Änderung oder Bearbeitung der erhaltenen Fotografien, jede Speicherung auf digitalen oder analogen Speicher- und Wiedergabemedien, insbesondere die Übertragung auf externe Datenträger (z.B. CD-Rom, MD, Disketten, etc.), die Verwendung von Teilen der gelieferten Fotografien zur Herstellung neuer digitaler Bilder, sowie jede Archivierungder Fotografien bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung und gesonderter Vergütung.
IX. Gefahrübergang

Die Gefahr des Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Lieferungen und Leistungen geht mit dem Zeitpunkt auf den AG über, in dem die Lieferung bzw. die Leistung tom lanzrath verlassen hat. Für bei tom lanzrath lagernde Unterlagen des AG haftet tom lanzrath nicht für Fälle des fahrlässigen Untergangs oder der fahrlässigen Beschädigung. tom lanzrath ist berechtigt, derartige Unterlagen nach zwei Jahren zu vernichten.
X. Eigenwerbung
tom lanzrath ist berechtigt, alle von ihm hergestellten Produkte, einschließlich Personenbildnisse, zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. tom lanzrath hat das Recht in Veröffentlichungen über die Produkte als Urheber genannt zu werden.
XI. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche Daten des AG können gespeichert werden. tom lanzrath verpflichtet sich, die ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

XII. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von tom lanzrath
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bedingungen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Teil 2: Nutzung der Fotobox
I. Allgemeines
Nachfolgende Bestimmungen (AGB) gelten für die Nutzung der Fotobox, die durch tom lanzrath im Rahmen eines Mietvertrages zur Verfügung gestellt wird. Mit Annahme des Angebotes bzw. mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese AGB als vereinbart, sofern keine abweichenden Bedingungen schriftlich vorher geschlossen worden sind.
II. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme des Mieters auf das Angebot von tom lanzrath zustande. tom lanzrath erbringt die Leistung durch die Bereitstellung der Fotobox und der Betreuung am Aufstellungsort. Die zu erbringende Leistung liegt ausschließlich im Bereich der digitalen Aufzeichnungen und Reproduktion von Bildaufnahmen. Der Umfang der Betreuung, Aufstellungsort, Mietdauer, Mietpreis und darüber hinausgehende Wünsche des Mieters werden im jeweiligen Vertrag separat geregelt.
III. Mitwirkungspflicht des Mieters der Fotobox
Der Mieter trägt dafür Sorge, dass tom lanzrath Zugang zum Aufstellungsort bis zum Ende der Mietdauer und Abbau der Fotobox erhält und alle notwendigen Stromquellen am Aufstellungsort zur Verfügung stehen. Die hierfür entstehenden Kosten sind vom Mieter der Fotobox zu tragen.
Der Mieter wird die Nutzer der Fotobox darauf hinweisen, dass diese mit der Nutzung der Fotobox ihre Einwilligung zur Veröffentlichung ihres Fotos (Rechts am eigenen Bild) geben.

IV. Kündigung des Mieters vor Erbringung der Leistung
Kündigt der Mieter einen bereits geschlossenen Vertrag vor Beginn der Erbringung der Leistung, wird eine Stornogebühr für entstandene Kosten und/oder Mietausfall durch tom lanzrath wie folgt berechnet:
• 4 Wochen vor Veranstaltung: 30% des vereinbarten Mietpreises
• 2 Wochen vor Veranstaltung: 50% des vereinbarten Mietpreises
• 7 Tage vor Veranstaltung: 80% des vereinbarten Mietpreises
• weniger als 7 Tage vor Veranstaltung: den vollen Mietpreis
Vertraglich vereinbarte Sonderwünsche des Mieters sind stets in voller Höhe zu zahlen, soweit tom lanzrath deren Erbringung nachweisen kann.

V. Urheber- und Nutzungsrecht, Datenschutz

1) tom lanzrath steht das Urheberrecht an sämtlichen digitalen Aufzeichnungen in jeglicher Form und Darstellungsweise nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2) tom lanzrath überträgt dem Mieter das einfache Nutzungsrecht auch zur Weitergabe an seine Veranstaltungsteilnehmer entsprechend der aufgezeichneten Personen für die im Rahmen dieses Vertrages geschaffenen verkörperten Dienstleistungsergebnisse. Das Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung an den Mieter über.

3) Die Einholung der erforderlichen weiteren Rechte, etwa im Hinblick auf das Recht am eigenen Bild der auf dem Bildmaterial abgebildeten Personen, obliegt ausschließlich dem Mieter. tom lanzrath haftet nicht für die Verletzung von Bild- oder sonstigen Rechten Dritter und übernimmt auch keine Haftung für das während der Mietdauer entstandene Bildmaterial.

4) tom lanzrath wird für die Dauer von Tagen für alle erstellten Bilder dem Mieter eine passwortgeschützte Onlinegalerie zur Verfügung stellen.
Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, von tom lanzrath gespeichert werden.

5) Die digitalen Daten der entstandenen Bildaufnahmen verbleiben bei tom lanzrath. Eine Herausgabe an den Mieter erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und Vergütung. Eine unwiderrufliche Löschung des entstandenen Bild- und Tonmaterials erfolgt nach einer Sicherheitsfrist von frühestens 8 Wochen nach der Veranstaltung. Zur Speicherung oder zur Aufbewahrung darüber hinaus ist tom lanzrath nicht verpflichtet.

6) tom lanzrath wir die entstandenen Daten nicht an Dritte, etwa an Veranstaltungsteilnehmer, weitergeben.

7) Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Mieters können auf Datenträgern gespeichert werden. Der Vermieter verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VI. Leistungsstörung
1) Wenn die Leistungsstörung aufgrund der mangelnden Mitwirkungspflichten des Mieters beruht oder durch dessen Veranstaltungsteilnehmer veranlasst sind, bleiben die Ansprüche aus dem Vertrag unberührt.

2) Sind technische Problem die Ursache einer Leistungsstörung, so wird sich tom lanzrath um schnellstmögliche Behebung dieser kümmern. Sollte dies nicht möglich sein, wird nur die erbrachte Leistung abgerechnet; eine Nacherfüllung entfällt.

3) Ist nach Einschätzung von tom lanzrath, ein Verbleib der Fotobox bis zum Veranstaltungsende aus wichtigem Grund durch Verschulden des Mieters oder dessen Veranstaltungsteilnehmer nicht zumutbar, ist dieser zum sofortigen Abbau der Fotobox berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Mieter oder die Veranstaltungsteilnehmer die Fotobox nicht ordnungsgemäß und nach Anweisung gebrauchen. Vergütungsansprüche bleiben in dem Fall unberührt.
VII. Haftung
1) tom lanzrath übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, obliegt dem Mieter. Der Mieter ist ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Ausgabe des Bildmaterials für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

2) Jegliche Schadensersatzansprüche gegen tom lanzrath sind soweit gesetzlich möglich ausgeschlossen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet tom lanzrath nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Die Haftungserleichterung gilt auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen im Sinne von
§ 278 BGB. Die Haftung für Folgeschäden ist im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper oder Gesundheitsschäden auf die Höhe der vertragsmäßigen Vergütung beschränkt.

3) tom lanzrath übernimmt keine Haftung mit der Erbringung der vertraglichen Leistung für den vom Mieter bezweckten Erfolg.

4) tom lanzrath übernimmt keine Haftung für das gespeicherte Bildmaterial.

5) Der Mieter haftet auch für seine Veranstaltungsteilnehmer für jede Veränderung, Verunreinigung oder Zerstörung der Fotobox während der Veranstaltung.

VIII. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von tom lanzrath.
Nebenabreden zum Vertrag oder dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bedingungen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Zurück zum Anfang